- AKTIE: Urkunde über eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft (AG) in Höhe des Nennwertes der Aktienurkunde. Sie verbrieft sowohl ein Miteigentumsrecht an der Aktiengesellschaft als auch Anspruch auf Beteiligung am Ertrag (Dividende).
- AKTIENFONDS: Investmentfonds, der nur oder überwiegend in Aktien anlegt. Mit einer Anlage in einem Aktienfonds beteiligen Sie sich direkt am Wachstum von ausgesuchten Unternehmen und investieren Ihr Geld in die Wirtschaft eines Landes, eines Kontinents oder gar weltweit. Durch breite Streuung auf eine Vielzahl von Aktienwerten im Rahmen der Vertragsbedingungen werden Chancen genutzt und Risiken beim Fonds gemindert. Bei einer Anlage in Aktienfonds sind in erster Linie die Entwicklungen der Börsenkurse und die Wechselkursveränderungen (bei Beteiligung an ausländischen Unternehmen) die bestimmenden Wertentwicklungsgrössen. Sinkende Aktienkurse bieten dabei eine günstige Gelegenheit, „günstig" Anteile an einem Aktienfonds zu erwerben.
- AKTIENGESELLSCHAFT (AG): Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Anteilen (Aktien) am Aktienkapital (Grundkapital) beteiligt sind. Die Organe einer AG sind die Hauptversammlung (jährliche Versammlung der Gesellschafter), der Vorstand (Geschäftsführung) und der Aufsichtsrat (Kontrolle des Vorstandes). Eine AG besitzt durch ihre rechtliche Konstruktion die Fähigkeit, grosse Kapitalbeträge finanzieren zu können.
- AKTIENKURS: Preis einer Aktie, der börsentäglich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird.
- ANLAGEAUSSCHUSS: Gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, welches das Fondsmanagement in der Anlagepolitik berät, Anlagevorschläge und Vorschläge hinsichtlich der Ausschüttungspolitik unterbreitet.
- ANLAGEMITTEL: Gelder für Anlagen in Investmentfonds können aus den unterschiedlichsten Quellen fliessen. Beispiele hierfür sind: Der laufende, zum Investmentsparen zur Verfügung stehende Teil des Einkommens, unregelmässige Beiträge wie Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Erbschaft, Lotteriegewinne, fällige Kapitallebens- u. Rentenversicherungen, angesparte Spar-, Bauspar- und VWL- Verträge, Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien oder Geschäftsaufgabe, Umschichtung aus anderen Geldanlageformen, „neutrale Gelder", fällige festverzinsliche Wertpapiere, Versicherungslei-stungen.
- ANLAGEPOLITIK: Strategie des Fondsmanagements zur Verwirklichung der Anlageziele.
- ANLEIHE: (siehe Festverzinsliche Wertpapiere)
- ANTEILSBRUCHTEILE: Wird ein einzelner Anteilschein weiter unterteilt, so ergeben sich Anteilsbruchteile. Dem Anleger werden nicht nur volle Anteile zum Ausgabepreis am Tage des Geldeinganges gutgeschrieben, sondern auch Anteilsbruchteile, da der Einzahlungsbetrag im allgemeinen nicht dem Ausgabepreis entspricht. Für Auszahlungen gilt entsprechendes.
- ANTEILSCHEIN: Urkunde (Mantel und Bogen), in der ein Miteigentumsrecht des Inhabers an einem Sondervermögen einer Kapitalgesellschaft verbrieft wird.
- ANTEILSUMLAUF: Anzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, welche sich augenblicklich im Umlauf befinden.
- ANTEILSWERT: (=Rücknahmepreis). Der Anteilswert ergibt sich aus der Teilung des Wertes des Sondervermögens durch die Zahl der ausgegebenen Anteile (Anteilsumlauf).
- ANTIZYKLISCHES ANLAGEVERHALTEN: Ein Anleger verhält sich richtig, wenn er bei fallenden Anteilswerten (günstig) kauft. Viele Anleger handeln jedoch prozyklisch. (Cost- averaging, Baisse, Timing).
- AUFSICHTSRAT: Gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan zur Überwachung der Geschäftsführung (Vorstand) einer Aktiengesellschaft (bei Kapitalanlagegesellschaften, auch bei GmbH`s).
- AUSGABEAUFSCHLAG: Gebühren, die der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zahlt (Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilswert. Er dient zur teilweisen Deckung der Kosten, die beim Vertrieb von Investmentanteilen entstehen.
- AUSGABEPREIS: Preis, der beim Kauf eines Investmentanteiles zu zahlen ist. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Der Ausgabepreis wird börsentäglich ermittelt und veröffentlicht.
- AUSLIEFERUNG: Investmentfondsanteile können jederzeit als effektive Stücke ausgeliefert werden. Ein formloser Auftrag genügt.
- AUSSCHÜTTUNG: Für Anleger, die einen Barertrag aus ihrer Investmentanlage erwarten, werden bei den Fonds die anfallenden Erträge einmal jährlich, spätestens zwei Monate nach Ablauf der Rechenschaftsperiode, ausgeschüttet. Die Ausschüttungsbeträge werden kostenlos wiederangelegt (Wiederanlage-rabatt). Die Ausschüttungsbeträge bestehen in der Regel aus zugeflossenen Zinsen und Dividenden, während steuerfreie Kursgewinne im Sondervermögen verbleiben und somit die Fondssubstanz stärken. Die Höhe der Ausschüttung hat also nichts mit der Wertentwicklung des Fonds zu tun. Die Ausschüttungen werden im Rechenschaftsbericht, im Bundesanzeiger sowie in der Wirtschafts- und Tagespresse bekanntgegeben (siehe auch Steuergutschrift).
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